Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Energiesparlampen
Pflichten und Informationen zur Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Energiesparlampen
- Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) getrennten Entsorgung zuführen. Batterien und Akkus sind vorher dem Gerät zu entnehmen. (§ 10 ElektroG)
- Hierzu sind die Hersteller oder Verkäufer verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht wurden, kostenlos zurückzunehmen. (§§ 16, 17 ElektroG)
- Dies betrifft Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern in haushaltsüblichen Mengen. Größere Altgeräte müssen nur dann zurück genommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit ähnlicher Funktion erworben wird. (§ 17 ElektroG)
- Wenn Sie eine Rücknahme durchführen möchten, können Sie im Bestellprozess auf unserer Website die Rückgabe initiieren.
- Ansonsten besuchen Sie bitte den folgenden Link, um Sammelstellen in Ihrer Nähe zu finden: https://kundenportal.take-e-way.de:8080/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden
- Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. Üblicherweise befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe usw. (§ 13 ElektroG)
- Altbatterien, Altakkumulatoren und Leuchtmittel, welche nicht fest in einem Gerät verbaut sind, sind vor der Rückgabe aus diesem zu entfernen.
- Für das Löschen von personenbezogenen Daten ist der Besitzer selbst verantwortlich. (§ 18 ElektroG)
- Am folgenden Symbol erkennt man, dass dieses Elektro- oder Elektronikgerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf (§ 18 ElektroG):
- Im Gegensatz zu herkömmlichen Glühlampen dürfen Leuchtstofflampen nicht im Hausmüll oder Glascontainer entsorgt werden. Spezielle Sammelstellen hierzu finden Sie z.B. auch unter http://www.lightcycle.de/.
- Folgende Lampen dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden:
- LED-Lampen (Licht emittierende Dioden)
- Niederdruck-Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Kompakt-Leuchtstofflampen, Energiesparlampen) enthalten Edelgas und Quecksilber
- HID-Lampen (High Intensity Discharge) enthalten Edelgas, Quecksilber, Natrium und seltene Erden
- Speziallampen, z.B. Xenon-Kurzbogen-Lampen
- Glühlampen und Halogenlampen können über den Hausmüll entsorgt werden
- Jeder Verbraucher ist nach dem deutschen Batteriegesetz gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien bzw. Akkumulatoren verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden (wir nehmen diese in der Abholtheke in 61169 Friedberg (Hessen) zurück). Alternativ ist auch die Abgabe bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde möglich. (§9 BattG)
Schwermetallhaltige Batterien und Akkus sind, wenn sie Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg) enthalten, mit dem chemischen Symbol des entsprechenden Schwermetalls gekennzeichnet: